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   OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09   

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https://dejure.org/2009,8205
OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09 (https://dejure.org/2009,8205)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.06.2009 - 20 UF 311/09 (https://dejure.org/2009,8205)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 20 UF 311/09 (https://dejure.org/2009,8205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 642, 642 ZPO

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung von Minderjährigenunterhalt; Verwirkung des Anspruchs auf Minderjährigenunterhalt bei Feststellung der Vaterschaft nach Eintritt der Volljährigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 642

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung von Minderjährigenunterhalt; Verwirkung des Anspruchs auf Minderjährigenunterhalt bei Feststellung der Vaterschaft nach Eintritt der Volljährigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch mehr auf Kindesunterhalt wenn die Vaterschaft erst offiziell festgestellt wurde, als die Tochter schon volljährig war

Verfahrensgang

  • AG Chemnitz - 2 F 776/08
  • OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1930
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Dass § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ohne Rücksicht auf die in § 1613 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen ermöglicht, schließt die daraus ersichtlichen Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs aus, hindert aber die Annahme, ein grundsätzlich in Betracht kommender Anspruch sei verwirkt, ebenso wenig, wie die Verjährungshemmung gemäß § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB einer Verwirkung in nicht verjährter Zeit entgegensteht (BGH NJW 1988, 1137, 1138; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Notwendig ist vielmehr, dass der Kläger seinen Anspruch schlüssig vorträgt, d. h. sein Tatsachenvorbringen - nicht seine rechtliche Schlussfolgerung daraus - muss, unterstellt, es wäre zutreffend, die Klageforderung rechtfertigen (vgl. schon RGZ 29, 371; BGHZ 124, 237, 241; BGHZ 132, 105, 114; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 148, 150; zusammenfassend MünchKomm-Patzina, 3. Aufl. 2008, § 12 ZPO Rn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Notwendig ist vielmehr, dass der Kläger seinen Anspruch schlüssig vorträgt, d. h. sein Tatsachenvorbringen - nicht seine rechtliche Schlussfolgerung daraus - muss, unterstellt, es wäre zutreffend, die Klageforderung rechtfertigen (vgl. schon RGZ 29, 371; BGHZ 124, 237, 241; BGHZ 132, 105, 114; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 148, 150; zusammenfassend MünchKomm-Patzina, 3. Aufl. 2008, § 12 ZPO Rn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Das darauf aufbauende Vertrauen, auf Unterhalt nicht in Anspruch genommen zu werden, setzt im Übrigen nicht voraus, dass der Beklagte als "potentieller" Unterhaltsschuldner Kenntnis von gegen ihn gerichteten Ansprüchen hätte haben müssen (vgl. Palandt/Heinrichs, 68. Aufl. 2009, § 242 BGB Rn. 95 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2006, 736, 739).
  • OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Dass § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ohne Rücksicht auf die in § 1613 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen ermöglicht, schließt die daraus ersichtlichen Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs aus, hindert aber die Annahme, ein grundsätzlich in Betracht kommender Anspruch sei verwirkt, ebenso wenig, wie die Verjährungshemmung gemäß § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB einer Verwirkung in nicht verjährter Zeit entgegensteht (BGH NJW 1988, 1137, 1138; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154).
  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Notwendig ist vielmehr, dass der Kläger seinen Anspruch schlüssig vorträgt, d. h. sein Tatsachenvorbringen - nicht seine rechtliche Schlussfolgerung daraus - muss, unterstellt, es wäre zutreffend, die Klageforderung rechtfertigen (vgl. schon RGZ 29, 371; BGHZ 124, 237, 241; BGHZ 132, 105, 114; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 148, 150; zusammenfassend MünchKomm-Patzina, 3. Aufl. 2008, § 12 ZPO Rn. 56 m.w.N.).
  • RG, 11.03.1892 - III 288/91

    Gerichtsstand.

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Notwendig ist vielmehr, dass der Kläger seinen Anspruch schlüssig vorträgt, d. h. sein Tatsachenvorbringen - nicht seine rechtliche Schlussfolgerung daraus - muss, unterstellt, es wäre zutreffend, die Klageforderung rechtfertigen (vgl. schon RGZ 29, 371; BGHZ 124, 237, 241; BGHZ 132, 105, 114; OLG Koblenz NJW-RR 2008, 148, 150; zusammenfassend MünchKomm-Patzina, 3. Aufl. 2008, § 12 ZPO Rn. 56 m.w.N.).
  • OLG München, 26.02.1986 - 20 U 5423/85

    Verwirkung des Anspruchs eines Kindes gegen seinen Vater auf Regelunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Aus der von der Klägerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung in Anspruch genommenen Entscheidung des OLG München (FamRZ 1986, 504) ergibt sich nichts anderes; im Gegenteil: Wenn es dort im Leitsatz heißt, der Regelunterhaltsanspruch des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater könne grundsätzlich nicht verwirkt werden, so betrifft dies ausweislich der Entscheidungsgründe das Unterhaltsstammrecht, im praktischen Ergebnis mithin die Möglichkeit, trotz etwaiger Versäumnisse in der Vergangenheit laufenden und künftigen Unterhalt einzufordern.
  • OLG Hamm, 31.01.2001 - 2 Sdb (FamS) Zust 2/01

    Zum Umfang der Anwendung des § 642 ZPO

    Auszug aus OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09
    Mindestvoraussetzung der Vorschrift ist also, dass Streitgegenstand des Verfahrens auch Minderjährigenunterhalt ist; dass zusätzlich Volljährigenunterhalt gefordert wird, stellt, weil beide Unterhaltsformen Ausprägung eines einheitlichen Streitgegenstands sind, die über § 642 ZPO begründete Zuständigkeit ebenso wenig in Frage wie die Tatsache, dass das klagende Kind bereits volljährig ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 1012 f.).
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 6 UF 196/13

    Verwirkung titulierter Ansprüche auf Kindesunterhalt aufgrund unterbliebener

    Denn der Umstand, dass die Verjährung der Unterhaltsansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes gehemmt ist (§ 204 S. 2 BGB), steht der Annahme einer Verwirkung der Ansprüche während der Dauer der Minderjährigkeit dann nicht entgegen, wenn aus besonderen Gründen das Recht auch nach den allgemeinen Grundsätzen verwirkt ist (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Naumburg FamRZ 2010, 1090; OLG Dresden FamRZ 2009, 1930).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2014 - 9 WF 49/14

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verwirkungseinwand gegen Unterhaltsansprüche

    Dass § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ohne Rücksicht auf die in § 1613 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen ermöglicht, schließt die daraus ersichtlichen Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs aus, hindert aber die Annahme, ein grundsätzlich in Betracht kommender Anspruch sei verwirkt, ebenso wenig, wie die Verjährungshemmung gemäß § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB einer Verwirkung in nicht verjährter Zeit entgegensteht (BGH, NJW 1988, 1137, 1138; OLG Dresden, OLGR Dresden 2009, 814, m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    a) Der Umstand, dass die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes gem. § 207 I 2 Nr. 2 lit. a) BGB (bzw. § 204 S. 1 BGB a.F.) bis über die Volljährigkeit hinaus gehemmt ist, steht der Annahme der Verwirkung nicht entgegen (BGH FamRZ 1999, 1422; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1039 u. 2005, 1855; OLG Frankfurt OLGR 2007, 320; OLG Dresden Beschluss vom 24.6.2009 - 20 UF 311/09, juris RN 11; OLG Naumburg Urteil vom 1.12.2009 - 3 UF 71/09 -, juris RN 39), da sich das Kind das Verhalten seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen muss.
  • VG Augsburg, 09.07.2013 - Au 3 K 13.65

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Verwirkung; Erlöschen

    Zwar kann auch Kindesunterhalt verwirkt werden (vgl. OLG Dresden, B.v. 26.4.2009 - 20 UF 311/09 - juris; BGH, B.v. 16.6.1999 - XII ZA 3/99 - juris).
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